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AGBs


1. Allgemeines

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Kaufverträge und Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

2. Mit diesen unseren Geschäftsbedingungen inhaltlich nicht übereinstimmende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsschluss von uns schriftlich anerkannt werden. Gegenbestätigungen des Bestellers mit entsprechendem Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

2. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der vollständigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Veränderungen und Nebenabreden.

3. Angaben in Prospekten, Anzeigen etc. sind einschließlich des Preises nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4. Der Abschluss von Rahmenverträgen erfolgt mit der Maßgabe, dass diese entsprechend zu spezifizieren sind. Wird die vereinbarte Liefermenge vom Besteller nicht spezifiziert, so behalten wir uns das Recht vor, nach erfolgloser Aufforderung zur Spezifizierung die Restlieferungen nach eigenem Ermessen zu tätigen, Preisausgleich für die abgenommene Mindeststückzahl zu verlangen bzw. Schadenersatz zu berechnen. Die maximale Laufzeit der Rahmenverträge beträgt 1 Jahr.

3. Lieferung, Lieferfristen, Lieferschein

1. Unsere genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Fixierung erfolgt ist.

2. Die Lieferfrist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Datum, nicht aber vor Klärung aller Vertragsbestimmungen. Sie endet mit dem Tag der Absendung durch uns, es sei denn, dass feste Liefertermine zugesagt sind. Bei durch den Besteller gewünschten Änderungen bestimmt sich der Beginn der Lieferzeit nach dem Datum der Änderungsbestätigung. Auftrags und Änderungsbestätigung werden von uns unverzüglich erstellt.

3. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Vertragsleistung/Rest leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder die Leistungspflicht ganz oder teilweise aufzuheben. Zu diesen von uns nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten z.B. durch behördliche Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen, Streik, Aussperrung etc. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach einer verlängerten Frist von 3 Wochen schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.

4. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzubehalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

5. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

6. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unser Werk oder unser Lager verlassen hat.

7. Sofern es der Besteller wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

8. Zur Teillieferung sind wir berechtigt.

9. Die den Lieferschein unterschreibende Person gilt uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt. Diese Personen gelten als ermächtigt, das Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines anzuerkennen.

10. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen die bestellten Waren zurückzusenden. Ausgenommen davon sind Lieferungen von Sonderanfertigungen, d.h. Produkte oder Dienstleistungen, die nicht in unser Standardproduktrahmen einzuordnen sind und Lieferungen von Produkten bei denen eine gesonderte Bestellung per Fax, Email oder Telefon von Nöten ist.

Für die Rücksendung ist unser RMA Formular zu verwenden bzw. zu beantragen unter Tel: 0049(0)6078-9683-0. Bei nicht mit uns abgesprochenen Rücklieferungen oder Annahmeverweigerungen sind wir berechtigt 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungskosten zu berechnen.

4. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager (FOB) einschließlich branchenüblicher normaler Verpackung oder nach Wahl des Bestellers frei LKW-verladen.

2. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Leistung geltenden Preisen, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder für den gelieferten Teil den in der Losgröße geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht abgerufene Menge zu liefern und zu berechnen.

3. Die Mehrwertsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen und ist vom Besteller zutragen.

5. Zahlungen

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von der in der Rechnung genanten Zahlungsziels ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Wechsel oder Scheck gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten.

2. Werden uns nach Abnahme eines Auftrages Umstände bekannt, die eine objektiv fehlende Kreditwürdigkeit des Bestellers bedeuten, so sind wir berechtigt, nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu liefern, soweit unser Leistungsanspruch durch die objektive Kreditunwürdigkeit gefährdet ist. Nach Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn gegen den Besteller Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder auf Eröffnung des Konkurses gestellt wird.

3. Wir sind jederzeit berechtigt, für bereits gelieferte Waren sofort Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, oder nach gegebenenfalls erforderlicher Mahnung sowie Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller objektiv kreditunwürdig ist und unser Leistungsanspruch gefährdet ist.

4. Wir sind weiter berechtigt, wenn der Besteller mit zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen in Verzug gerät, und wir ihm erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung, bei Nichtzahlung die gesamte Restforderung fällig zu stellen, gesetzt haben, die gesamte Restforderung nebst Nebenansprüchen sofort fällig zu stellen. Wir sind dann auch berechtigt, die Vorauserfüllung noch offener Leistungen abzulehnen und (oder) vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Besteller selbst Unternehmer ist, sind wir berechtigt, auch bei Verzug mit einer Teilzahlung die gesamte Restforderung nebst Nebenansprüchen sofort fällig zu stellen oder die Vorauserfüllung noch offener Leistungen abzulehnen und (oder) unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

5. Dem Besteller steht ein Anrechnungsrecht nur für den Fall zu, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Barzahlung des Kaufpreises inklusive fakturierter Umsatzsteuer sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen gegen den Besteller, bei Scheck oder Wechsel bis zum Eingang des durch sie verbrieften Betrages, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware - Vorbehaltsware - vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Für den Fall, dass der Besteller die Vorbehaltsware veräußert, gilt bereits bei Abschluss des Kaufvertrages als vereinbart, dass die aus der Veräußerung resultierende Kaufpreisforderung einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer in voller Höhe auf uns übergeht.

3. Übersteigt im Einzelfall unsere durch Forderungsabtretung erlangte Sicherheit den Wert unserer Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir zu entsprechender Rückabtretung verpflichtet.

4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisordnung gemäß vorstehender Bestimmungen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Besteller nicht berechtigt, insbesondere nicht zu weiteren Forderungsabtretungen.

5. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegen uns ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, abgetretene Forderungen treuhänderisch für uns einzuziehen. Der Erlös ist, auch bei ratenweiser Einziehung, unverzüglich an uns abzuführen. Bei Verletzung dieser Pflichten sind wir berechtigt, dem Drittschuldner unter Vorlegung der vom Besteller darüber erstellten Urkunde die Abtretung anzuzeigen und die Forderung im eigenen Namen einzuziehen.

6. Der Besteller hat uns von sämtlichen Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen auf unser Vorbehaltsgut, sofort Mitteilung zu machen.

7. Gewährleistung und Mängelhaftung

1. Wir leisten nur Gewähr für diejenigen neu hergestellten Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung in ihrer Tauglichkeit gemindert sind.

2. Erkennbare Mängel müssen innerhalb 5 Werktage ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Versanddatum angezeigt werden.

3. Nicht erkennbare Mängel sind bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Übergabezeitpunkt bzw. ab Versanddatum, schriftlich anzuzeigen.

4. Unsere Lieferungen sind nach dem Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 2 Wochen; durch Unternehmer nur unverzüglich, schriftlich beanstandet werden.

5. Die Mängelanzeige bedarf der Schriftform.

6. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung.

7. Bei berechtigten Mängeln steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Eine weitgehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst eingetreten sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens.

8. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung sowie nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

9. Beratungen durch unser Personal erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche gelten nur insoweit, wenn uns Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

10. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der Ware entstehen, wenn die vom Kunden gewählte System kombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegensteht.

8. Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln

1.Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Bestellers einzustellen.

2.Der Besteller ist verpflichtet, an Hard- oder Software festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.

3.Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.

4.Bei Ausfall des Systems durch einen von uns zu vertretenden Fehler stellen wir die Daten in dem vor dem Ausfall vom Besteller zuletzt durchgeführten Stand der Datensicherung wieder her. Die entsprechenden Daten stellt der Besteller in maschinenlesbarer Form zur Verfügung

5.Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.

9. Bestimmungen zur Software

1.Die gelieferte Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen her zustellen.

2.Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Besteller die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüber hinausgehenden Dokumentation sind wir nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Besteller schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentation. Wünscht der Besteller eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erteilen.

3.Ist Software zu liefern, so sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem Datenträger zu übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.

4.Sind wir zur Installation von Software beauftragt, so sorgt der Besteller dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelung vor der Installation erfüllt sind.

5.Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, ist Sache des Kunden.

7.Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage zurückstellen falss notwendig. weiter hin ist der Besteller für die Sicherung der Daten selbst verantwortlich.

9.a) Software Nutzungsrechte

1. Ist Standardsoftware von dritt Herstellern Liefergegenstand, so gelten die Nutzungsbedingungen der dritt Hersteller. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Besteller geschlossen. Wir sind nur Vermittler. Dem Besteller werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt.

2. Der Besteller hat die Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller unbedingt einzuhalten.

10. Hard- und Softwarepflege

Für die Pflege von Hard- oder Software bedarf es eines gesonderten Vertrages. Es gelten hierfür unsere Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Hard- und Softwarepflege

11. Gerichtsstand

Als ausdrücklicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten gilt unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

12. Wirksamkeit

Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

13. Hinweise für Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung

13.1 Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO)
Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere
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13.2 Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.